AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDLINQ Softwaresysteme GmbH - Stand Januar 2009
1. Allgemeines
MEDLINQ erbringt sämtliche Leistungen, insbesondere die Überlassung
von Software, den Verkauf von Hard- und Software, die individuelle
Erstellung von kundenspezifischer Software (Individualsoftware) sowie
sonstige Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es
sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
2. Nutzungsbedingungen
2.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, die gelieferte Software nur in
dem dafür vereinbarten Rahmen zu nutzen und verpflichtet sich, sowohl
die Individual- als auch die Standardsoftware weder im Original noch in
Form von vollständigen und/oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich
zu machen, zu kopieren und/oder weiterzugeben. Sofern nichts anderes
vereinbart ist, erhält der Vertragspartner beim Erwerb von Standard-
oder Individualsoftware das zeitlich unbefristete, nicht übertragbare,
nicht exklusive Nutzungsrecht bezogen auf ein Gerät. Alle nicht
eingeräumten Rechte verbleiben bei MEDLINQ oder dem Hersteller der
Software. Für die Lieferung von Standardsoftware gelten darüber hinaus
die dem Datenträger beiliegenden und/oder auf diesem enthaltenen
Lizenz- oder sonstigen Bedingungen des Herstellers.
2.2
Unabhängig vom Zeitpunkt und Grund der Beendigung des Vertrags
verpflichtet sich der Vertragspartner, das Original, Kopien und
Teilkopien der Software sowie die Dokumentation und andere überlassene
Unterlagen an MEDLINQ zurückzugeben. Software, die auf Datenträgern
des Vertragspartners aufgezeichnet ist, ist unverzüglich und
vollständig zu löschen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, MEDLINQ
schriftlich zu bestätigen, dass er keine Kopien behalten oder
weitergegeben hat und die gespeicherte Software vollstündig gelöscht
worden ist.
3. Preise, Versand, Gefahrübergang
3.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Basis der
bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Für Waren, die später als
vier Monate nach Vertragsabschluss geliefert werden, behält sich
MEDLINQ eine Preisanpassung auf Basis der am Versandtage gültigen
Listenpreise vor.
3.2 Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an
den Spediteur oder Frachtführer auf den Vertragspartner über.
Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten vorgenommen.
3.3
Sämtliche Preise verstehen sich jeweils zzgl. der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung und Fracht sowie der Kosten für
die Installation, Schulung und sonstiger Nebenleistungen.
3.4
Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer
Rechnungslegung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnungen mit etwaigen
Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderungen sind
entweder unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.
4. Lieferungen
4.1 Angegebene Liefertermine und Fristen gelten nur als verbindlich,
wenn Sie von MEDLINQ schriftlich bestätigt werden. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten,
wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist das Haus von MEDLINQ
verlassen hat oder Versandbereitschaft der Ware dem Vertragspartner
angezeigt wurde.
4.2 Überschreitet MEDLINQ die vereinbarte
Lieferfrist, so hat der Vertragspartner das Recht, nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist und fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag
zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung und Geltendmachung
von Verzugsschaden steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, wie er
MEDLINQ grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Verzögerung nachweisen
kann.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 MEDLINQ behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung
der Parteien vor.
5.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware gepfändet, hat der Vertragspartner MEDLINQ unverzüglich und
umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte aufmerksam zu
machen sowie MEDLINQ die zur Intervention nötigen Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des Vertragspartners.
5.3 Der Vertragspartner ist
verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu
behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen.
5.4 Der Vertragspartner ist berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt MEDLINQ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe der Forderungen MEDLINQs ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Waren ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind.
MEDLINQ nimmt diese Abtretung bereits bei Vertragsabschluss an. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Vertragspartner auch nach der
Abtretung ermächtigt. MEDLINQs Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. MEDLINQ verpflichtet sich
jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf
Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt hat oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann MEDLINQ
verlangen, dass der Vertragspartner MEDLINQ die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Gewährleistung
6.1 Etwaige Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner hat
MEDLINQ eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Die
Nachbesserung besteht nach Wahl von MEDLINQ in der Reparatur mangelhafter
Waren oder der Lieferung von gleichwertigen Ersatzwaren. Kann trotz
dreimaliger Fristsetzung ein Mangel durch MEDLINQ nicht beseitigt
werden, hat der Vertragspartner das Recht auf Wandlung oder Minderung
des Vertrags.
6.2 Voraussetzung für die Gewährleistung ist,
dass die fehlerhafte Ware nach Wahl von MEDLINQ entweder beim
Vertragspartner besichtigt und überprüft werden kann oder an MEDLINQ
zurückgesandt wird.
6.3 Die Gewährleistung für Waren ist
ausgeschlossen, wenn diese vom Vertragspartner oder Dritten ohne
schriftliches Einverständnis durch MEDLINQ verändert wurden oder in
anderen, nicht von MEDLINQ spezifizierten Software- oder
Hardwareumgebungen betrieben werden. Ferner sind Ansprüche auf
Gewährleistung bei kostenlos überlassener Software ausgeschlossen.
6.4
Eigenschaften der Waren sind nur zugesichert, wenn Sie schriftlich
vereinbart worden sind. Geringe Abweichungen der Beschreibung des
Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des
Vertrages, sofern die Abweichung für den Vertragspartner nicht
unzumutbar ist.
6.5 Beiden Parteien ist bekannt, daß
Computerprogramme nach dem heutigen Stand der Technik mit Fehlern
behaftete Werke sind, die zur Erledigung bestimmter Aufgaben geschaffen
sind. Fehler, die dem Verwendungszweck nicht entgegenstehen und den
Nutzen der Software nicht unmittelbar mindern, stellen keinen Mangel
dar.
6.6 Für den einwandfreien Betrieb mit nicht durch MEDLINQ
gelieferten Verbrauchsmaterialien, insbesondere maschinenlesbaren
Protokollen, übernimmt MEDLINQ keine Gewähr.
7. Haftung
7.1 Entsteht dem Vertragspartner und/oder einem Dritten durch die von
MEDLINQ gelieferte Ware oder erbrachten Dienstleistungen ein
unmittelbarer Schaden, so haftet MEDLINQ für diesen nur, sofern ein
Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Schadensersatzansprüche für mittelbare Schäden werden ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzungen des Lebens des Körpers, der Gesundheit bleiben unberührt.
Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
7.2 MEDLINQ haftet
nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass deren
Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und der
Vertragspartner sichergestellt hat, dass diese Daten auf
Sicherungsdatenträgern mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können.
8. Sonstiges
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung
durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den
Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern diese Bestimmungen
Lücken aufweisen sollten.
8.2 Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch
für das Abbedingen dieses Schriftformerfordernisses.
8.3 Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; auch wenn auf eine
ausländische Rechtsordnung verwiesen wird. Die Geltung des
UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern
nicht ein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.